Einfach zum Kündigungsschutz mit gekündigt.com!

Sie sind Arbeitnehmer und haben kürzlich eine ordentliche oder fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann sind Sie bei uns richtig! Verzagen Sie nicht! Wir, die Rechtsanwälte von gekündigt.com, verhelfen Ihnen mit unseren anwaltlichen Fachexpertisen schnell, einfach und unkompliziert zu Ihren Arbeitnehmerrechten.

Unser Ziel ist es, Sie schnellstmöglich wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückzubringen und - notfalls per Klage - dafür zu sorgen, dass Ihr Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigt und weiter bezahlt.Kündigung Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Sollten die Fronten mit Ihrem Arbeitgeber indessen so verhärtet sein, dass nur noch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Sie zumutbar ist, streiten wir selbstverständlich für eine angemessene Abfindung und sorgen dafür, dass Sie ein leistungsgerechtes Zeugnis bekommen.

Bei mehrjähriger Betriebszugehörigkeit sind hierbei leicht mehrere tausend Euro Abfindung für Sie drin!

Wir verhelfen Ihnen schnell, einfach und unkompliziert zu Ihren Rechten! Kontaktieren Sie uns und senden Sie uns gerne Ihre Kündigung zur Überprüfung zu. Wir geben Ihnen kostenlos und unverbindlich eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

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Achtung: 3-wöchige Klagefrist ab Zustellung der Kündigung!

Das Wichtigste, was Sie nach Erhalt einer Kündigung wissen und beachten müssen, ist, dass Ihnen kraft Gesetz nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung verbleiben, um sich durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht gegen diese zur Wehr zu setzen (vgl. § 4 KSchG - Kündigungsschutzgesetz). Nach Erhalt einer Kündigung ist daher Eile geboten, denn andernfalls tritt eine gesetzliche Wirksamkeitsfiktion der Kündigung in Kraft, gegen die nur noch in Ausnahmefällen vorgegangen werden kann.

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