Gekündigt - was nun?
Wenn Sie gekündigt worden sind, stehen Sie meist unvermittelt beruflich und privat vor einem Scherbenhaufen. Vor allem die sozialen und wirtschaftlichen Folgen sind erst einmal schwer abschätzbar und die Zukunft ist ungewiss. Dies muss erst einmal verarbeitet werden...! Doch lassen Sie keine Zeit verstreichen, die Wirksamkeit der Kündigung durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Denn es läuft eine gesetzliche Klagefrist, auf die wir besonders hinweisen möchten:
Reagieren Sie sofort - die Zeit läuft...!
Das Wichtigste, was Sie nach Erhalt einer Kündigung wissen müssen, ist, dass Ihnen ab Zugang der Kündigung kraft Gesetz grundsätzlich nur 3 Wochen Zeit verbleiben, sich durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht gegen diese zur Wehr zu setzen (vgl. § 4 KSchG - Kündigungsschutzgesetz).
Verpassen Sie die Klagefrist, ist die Kündigung per gesetzlicher Fiktion rechtswirksam, es sei denn, Sie können die Säumnis hinreichend entschuldigen (§ 5 KSchG). Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist können Sie daher nur noch in Ausnahmefällen etwas gegen eine ungerechtfertigte Kündigung tun. Wurde die Frist unentschuldigt versäumt, spielt es keine Rolle mehr, ob z.B. gesetzliche Formalien eingehalten wurden, Fristen richtig oder falsch berechnet wurden oder überhaupt kein Kündigungsgrund vorlag.
Wenn sie eine Kündigung erhalten haben, ist daher Sorgfalt und Eile geboten! Stellen sie alle Unterlagen zu Ihrem Arbeitsverhältnis zusammen und zögern Sie nicht, sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzverfahrens überprüfen und sofort die notwendigen Schritte zur Anfechtung der Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie einleiten.
Das können Sie von uns erwarten:
Haben Sie eine Kündigung erhalten, helfen wir Ihnen sofort!
- Ausführlicher Besprechungs- oder Telefontermin innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
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